OLG Thüringen - Urteil vom 06.05.2008
5 U 627/07
Normen:
BGB § 2100; BGB § 2197;
Vorinstanzen:
LG Gera, vom 27.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 1189/06

Ernennung des befreiten Vorerben zum Testamentsvollstrecker

OLG Thüringen, Urteil vom 06.05.2008 - Aktenzeichen 5 U 627/07

DRsp Nr. 2009/19583

Ernennung des befreiten Vorerben zum Testamentsvollstrecker

Ein Allein- oder ein befreiter Vorerbe kann nicht gleichzeitig Testamentsvollstrecker sein.

Tenor:

1. Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Urteil des Landgerichts Gera vom 27.06.2007 abgeändert und festgestellt, dass die im notariellen Testament des G.E. vom 09.06.2004 des Notars B.H.,-Nummer ... der Urkundenrolle ..., durch das Amtsgericht L. am 21.03.2005 zum Az. 2 VI 26/2005 eröffnet, angeordnete Testamentsvollstreckung und die Ernennung des Beklagten zum Testamentsvollstrecker unwirksam ist.

2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 2100; BGB § 2197;

Gründe:

I.

Hinsichtlich des Sachverhaltes wird gemäß § 540 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO auf den Tatbestand des mit der Berufung angegriffenen Urteils Bezug genommen.

Mit Urteil vom 27.06.2007 hat das Erstgericht die Klage abgewiesen.