Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg als Nachlassgericht vom 28. November 2014 wird zurückgewiesen bei einem Beschwerdewert von 25.000,- EUR.
Der Beteiligte zu 1) trägt die Gerichtskosten; im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Dem Beteiligten zu 1) wird Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung seines Verfahrensbevollmächtigten bewilligt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) ist zulässig, in der Sache bleibt das Rechtsmittel jedoch ohne Erfolg.
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