OLG Hamm - Beschluss vom 27.11.2015
10 W 153/15
Normen:
BGB § 2247;
Fundstellen:
FamRZ 2016, 1500
MDR 2016, 11
ZEV 2016, 164
Vorinstanzen:
AG Lübbecke, vom 15.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 VI 260/14

Feststellung des Testierwillens bei Errichtung einer letztwilligen Verfügung auf einem ausgeschnittenen Stück Papier

OLG Hamm, Beschluss vom 27.11.2015 - Aktenzeichen 10 W 153/15

DRsp Nr. 2016/1200

Feststellung des Testierwillens bei Errichtung einer letztwilligen Verfügung auf einem ausgeschnittenen Stück Papier

Zweifel am Vorliegen eines ernstlichen Testierwillens können sich aus dem Umstand ergeben, dass ein vermeintliches Testament nicht auf einer üblichen Schreibunterlage, sondern auf einem ausgeschnittenen Stück Papier bzw. auf einem zusammengefalteten Bogen Pergamentpapier errichtet worden sind. Weitere Zweifel können darüberhinaus bestehen aufgrund der äußeren und inhaltlichen Gestaltung sowie der Aufbewahrung an einem für Testamente eher ungewöhnlichen Ort.

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 3) vom 12.08.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Lübbecke vom 15.07.2015 (6 VI 260/14) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Auslagen der Beteiligten zu 4) werden den Beteiligten zu 1) und 3) auferlegt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 35.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 2247;

Gründe

I.