Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 3) vom 12.08.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Lübbecke vom 15.07.2015 (6 VI 260/14) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Auslagen der Beteiligten zu 4) werden den Beteiligten zu 1) und 3) auferlegt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 35.000,00 € festgesetzt.
I.
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