BFH - Urteil vom 30.01.2002
II R 79/99
Normen:
ErbStG (1974) § 14 ;

Folge von Schenkungen; 10-Jahres-Zeitraum

BFH, Urteil vom 30.01.2002 - Aktenzeichen II R 79/99

DRsp Nr. 2002/13882

Folge von Schenkungen; 10-Jahres-Zeitraum

1. Vorerwerbe außerhalb des für den letzten Erwerb maßgeblichen 10-Jahres-Zeitraums dürfen bei dessen Besteuerung die Provisionshöhe nicht beeinflussen. 2. Hat bei der Besteuerung des Mittelglieds einer Folge von Schenkungen, die sich über mehr als 12 Jahre hinzieht, die Zusammenrechnung mit einem Vorerwerb einen Progressionssprung bewirkt, so führt die Nichtberücksichtigung dieses Progressionssprungs bei der Besteuerung des ersten Erwerbs, der mit dem Vorerwerb aus dem vorangegangenen 10-Jahres-Zeitraum nicht mehr zusammenzurechnen ist, wohl aber noch mit dem Mittelglied der Schenkungsfolge, zu einer Überprogression, die zu korrigieren ist. 3. Die Korrektur der Überprogression ist nicht auf die Höhe des auf die jeweils letzte Zuwendung anzuwendenden Steuersatzes beschränkt (Änderung der Rspr. - Abweichung von BFH-Urteil II R 66/68 v. 17.11.1977, BStBl II 1978, 220). 4. Die Korrektur der Überprogression muss bei der Besteuerung des ersten Erwerbs stattfinden, der mit den Vorerwerben aus dem vorangegangenen 10-Jahres-Zeitraum nicht mehr zusammenzurechnen ist. Die Festsetzung einer negativen Steuer ist ausgeschlossen. Ein dadurch nicht voll ausgeschöpfter Korrekturbetrag kann bei einem ggf. nachfolgenden Erwerb berücksichtigt werden.

Normenkette:

ErbStG (1974) § 14 ;

Hinweise:

Anmerkung der Redaktion: