OLG Celle - Beschluss vom 15.10.2007
4 W 195/07
Normen:
BGB § 313 Abs. 1 ; BGB § 1093 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2008, 397
NZM 2008, 337
NotBZ 2007, 444
OLGReport-Celle 2008, 133
ZEV 2008, 396
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, vom 06.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 96/07

Folgen des subjektiven Ausübungshindernisses eines Wohnrechts wegen Pflegebedürftigkeit - Wegfall der Geschäftsgrundlage

OLG Celle, Beschluss vom 15.10.2007 - Aktenzeichen 4 W 195/07

DRsp Nr. 2007/22369

Folgen des subjektiven Ausübungshindernisses eines Wohnrechts wegen Pflegebedürftigkeit - Wegfall der Geschäftsgrundlage

»Der Umzug des Wohnberechtigten in ein Pflegeheim stellt ein subjektives Ausübungshindernis dar, das den Grundeigentümer nicht automatisch zur Zahlung einer Geldrente in Höhe des Mietwertes verpflichtet; vielmehr kommt ein solcher Anspruch allenfalls nach den Grundsätzen einer Änderung der Geschäftsgrundlage dann in Betracht, wenn der Eigentümer durch den endgültigen Wegfall wirtschaftliche Vorteile erlangt (z.B. durch Vermietung oder Eigennutzung, wenn Vermietung zumutbar wäre). Ob der Senat an seiner diesbezüglichen Rechtsprechung (z.B. OLGR Celle 2000, 63; OLG Celle NJW-RR 1999, 10 = NdsRpfl 1998, 276) im Hinblick auf BGH NJW 2007, 1884, festhalten kann, wonach Bedenken bestehen, den Eintritt der Pflegebedürftigkeit als unvorhergesehenes Ereignis zu behandeln, welches eine Änderung der Geschäftsgrundlage rechtfertigen könnte, bleibt unentschieden, weil im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für einen Anspruch ohnehin nicht dargetan sind und auch der BGH die Frage im Ergebnis offen gelassen hat.«

Normenkette:

BGB § 313 Abs. 1 ; BGB § 1093 ;

Entscheidungsgründe: