Geschäftswert eines Erbscheins für im Beitrittsgebiet belegene Grundstücke
SchlHOLG, Beschluß vom 06.07.1993 - Aktenzeichen 9 W 67/93
DRsp Nr. 1995/2018
Geschäftswert eines Erbscheins für im Beitrittsgebiet belegene Grundstücke
»Bei Erteilung eines Erbscheines über in der ehemaligen DDR belegenen Immobiliennachlaß ist der Immobilienwert zur Zeit des Erbfalls, nicht eine spätere Wertsteigerung zugrundezulegen.«