Gläubiger einer Spareinlage bei Einrichtung eines Sparkontos für einen Dritten
BGH, Urteil vom 02.02.1994 - Aktenzeichen IV ZR 51/93
DRsp Nr. 1994/1097
Gläubiger einer Spareinlage bei Einrichtung eines Sparkontos für einen Dritten
Zur Frage, wer bei Einrichtung eines Sparkontos für einen Dritten mit vorbehaltenem Besitz am Sparbuch Gläubiger des eingezahlten Guthabens ist, und ob gegebenenfalls der Dritte die Guthabenforderung ohne Rechtsgrund erlangt hat.