SchlHOLG - Urteil vom 15.08.2006
3 U 63/05
Normen:
BGB § 2314 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2008, 16
OLGReport-Schleswig 2006, 709
OLGReport-Schleswig 2006, 709
ZEV 2007, 277
Vorinstanzen:
LG Flensburg, vom 12.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 426/03

Kein Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten wegen Pflichtteilsergänzungsanspruch, solange Schenkung nicht bewiesen ist

SchlHOLG, Urteil vom 15.08.2006 - Aktenzeichen 3 U 63/05

DRsp Nr. 2007/2058

Kein Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten wegen Pflichtteilsergänzungsanspruch, solange Schenkung nicht bewiesen ist

»1. Bei der Berechnung der Höhe des Pflichtteilsanspruchs gelten Rechtsverhältnisse, die in Folge des Erbgangs durch Vereinigung von Forderung und Verbindlichkeit erloschen sind, entsprechend den §§ 1976,2143,2377 BGB als nicht erloschen.2. Macht der Pflichtteilsberechtigte einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend, muss er zunächst die (ggf. gemischte) Schenkung als solche beweisen, bevor er einen Wertermittlungsanspruch auf Kosten des Nachlasses hat. Die Bestimmung des § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB dient nicht zur Erleichterung einer Beweisführung der Zugehörigkeit eines einem dritten überlassenen Gegenstandes zum fiktiven Nachlass.«

Normenkette:

BGB § 2314 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

1.

Dem Kläger steht ein Wertermittlungsanspruch gemäß § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB hinsichtlich des Flurstücks 49/1 der Flur 2 der Gemarkung B. durch Vorlage eines Sachverständigengutachtens auf Kosten des Nachlasses nicht zu.