OLG Düsseldorf - Urteil vom 24.09.2007
I-9 U 26/07
Normen:
BGB § 117 ; BGB § 2206 ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 1295
FamRZ 2009, 643
OLGReport-Düsseldorf 2008, 597
ZEV 2008, 142

Keine Befugnis des Testamentvollstreckers zur Ausübung von Mitgliedsrechten aus vererbter Gesellschafterstellung einer Personengesellschaft

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2007 - Aktenzeichen I-9 U 26/07

DRsp Nr. 2008/189

Keine Befugnis des Testamentvollstreckers zur Ausübung von Mitgliedsrechten aus vererbter Gesellschafterstellung einer Personengesellschaft

Bei angeordneter Testamentsvollstreckung erstreckt sich die Rechtsposition des Testamentvollstreckers nicht auf die mit einer vererbten Gesellschafterstellung verbundenen persönlich auszuübenden Rechte. Dem Testamentvollstrecker steht es nicht zu, in die inneren Angelegenheiten der Gesellschaft einzugreifen und Mitgliedsrechte auszuüben.

Normenkette:

BGB § 117 ; BGB § 2206 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die am 02.04.19.. geborene Klägerin ist aufgrund Testaments vom 26.01.19.. Alleinerbin ihres am 08.10.2004 verstorbenen Vaters, D... E... G... (im Folgenden: Erblasser). Der Erblasser hat Testamentsvollstreckung bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres der Klägerin angeordnet und den Beklagten zum Testamentsvollstrecker ernannt. Dieser hat die Aufgabe, Vermächtnisse zu erfüllen und "das Erbteil ... (der Klägerin) zu verwalten".