I.
Die am 02.04.19.. geborene Klägerin ist aufgrund Testaments vom 26.01.19.. Alleinerbin ihres am 08.10.2004 verstorbenen Vaters, D... E... G... (im Folgenden: Erblasser). Der Erblasser hat Testamentsvollstreckung bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres der Klägerin angeordnet und den Beklagten zum Testamentsvollstrecker ernannt. Dieser hat die Aufgabe, Vermächtnisse zu erfüllen und "das Erbteil ... (der Klägerin) zu verwalten".
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