I.
Die Beteiligte zu 1) ist die Witwe des am 999 verstorbenen Herrn (im folgenden: Erblasser). Nach dem gemeinschaftlichen Erbschein des Amtsgerichts Bielefeld vom 31.07.2000 (11 VI 434/00) sind Erben des Erblassers zu je 1/2 Anteil die Beteiligte zu 1) als befreite Vorerbin und der Sohn des Erblassers aus dessen erster Ehe, Herr. Hinsichtlich des Erbteils der Beteiligten zu 1) ist Nacherbfolge angeordnet, Nacherbe ist der Sohn des Erblassers. Weiter heißt es in dem gemeinschaftlichen Erbschein, es sei Testamentsvollstreckung angeordnet. Nach dem Testamentsvollstreckerzeugnis vom 22.12.1999 ist hinsichtlich des Erbteils der Beteiligten zu 1) Dauervollstreckung angeordnet und der Beteiligte zu 2) Testamentsvollstrecker.
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