FG München - Urteil vom 06.11.2002
4 K 1889/99
Normen:
ErbStG § 13 ; ErbStG § 16 ; GG Art. 14 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 555

keine Steuerbefreiung für den Erwerb selbstgenutzter Einfamilienhäuser durch die Kinder im ErbStG

FG München, Urteil vom 06.11.2002 - Aktenzeichen 4 K 1889/99

DRsp Nr. 2003/597

keine Steuerbefreiung für den Erwerb selbstgenutzter Einfamilienhäuser durch die Kinder im ErbStG

Der von ErbSt bzw. SchenkSt freizustellende Wert des der persönlichen Lebensführung dienenden Gebrauchsvermögens orientiert sich am Wert eines durchschnittlichen Einfamilienhauses und nicht nach dem tatsächlichen Wert des im Einzelfall übergehenden Einfamilienhauses, so dass der Freibetrag von 400 000 DM nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbSt verfassungsgemäß ist.

Normenkette:

ErbStG § 13 ; ErbStG § 16 ; GG Art. 14 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob das Erbschaftsteuergesetz im Hinblick auf die Höhe der Bedarfswerte für selbstgenutzte Einfamilienhäuser in Verbindung mit der Höhe des für Kinder geltenden Freibetrags verfassungswidrig ist.