OLG Düsseldorf - Beschluss vom 11.01.2008
I-3 Wx 228/07
Normen:
GBO § 22 Abs. 1 ; GBO § 29 ; BGB § 2111 ; BGB § 2112 ; BGB § 2113 Abs. 1 ; BGB § 2113 Abs. 2 ; BGB § 2134 ; BGB § 2136 ;
Fundstellen:
FGPrax 2008, 94
FamRZ 2008, 1215
NJW-RR 2009, 26
OLGReport-Düsseldorf 2008, 348
Rpfleger 2008, 299
Vorinstanzen:
LG Krefeld, vom 13.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 152/07
AG Krefeld - F. Blatt X,

Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Nacherbenvermerks bei Veräußerung des ererbten Grundstücks durch befreiten Vorerben an Lebensgefährtin gegen Leibrente und Mitnutzungsrecht?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2008 - Aktenzeichen I-3 Wx 228/07

DRsp Nr. 2008/3673

Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Nacherbenvermerks bei Veräußerung des ererbten Grundstücks durch befreiten Vorerben an Lebensgefährtin gegen Leibrente und Mitnutzungsrecht?

»1. Ein im Grundbuch eingetragener Nacherbenvermerk ist ohne Löschungsbewilligung des Nacherben auf den Antrag des Vorerben nur dann zu löschen, wenn die Grundbuchunrichtigkeit offenkundig oder dem Gericht nachgewiesen, der Vorerbe also zur Verfügung (hier: Übertragung eines Grundstücks an die Lebensgefährtin gegen Leibrente) befugt ist. 2. Die Verfügungsbeschränkung des Vorerben bei unentgeltlicher oder teilunentgeltlicher Verfügung führt im Falle eines Näheverhältnisses des veräußernden Vorerben zum Erwerber (hier: Lebensgefährtin) dazu, dass - zumindest bei weiteren Anhaltspunkten für ein Äquivalenzdefizit (hier: Investitionen der Erwerberin in streitiger Höhe bei nicht belegter Relevanz für den Grundstückswert; dem Vorerben eingeräumtes Mitbenutzungs- und Wohnungsrecht) - der Vorerbe den zur Löschung des Nacherbenvermerks erforderlichen grundbuchlichen Nachweis der (vollständigen) Unentgeltlichkeit durch Vorlage eines - nicht von Amts wegen einzuholenden - Wertgutachtens zu erbringen hat.«

Normenkette:

GBO § 22 Abs. 1 ; GBO § 29 ; BGB § 2111 ; BGB § 2112 ; BGB § 2113 Abs. 1 ; BGB § 2113 Abs. 2 ; BGB § 2134 ; BGB § 2136 ;