Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Das Nachlassgericht wird angewiesen, dem Beteiligten einen Erbschein als Alleinerbe nach der Erblasserin nach niederländischem Recht zu erteilen.
Geschäftswert: 398.000 Euro
I.
Der Antragsteller ist der Ehemann der am 05. Juli 2009 in Kleve mit letztem Wohnsitz in Kranenburg dort verstorbenen Erblasserin.
Die Eheleute waren im Güterstand der Gütergemeinschaft nach niederländischem Recht verheiratet; die Erblasserin lebte seit weniger als fünf Jahren in Deutschland; sie hinterließ fünf Kinder. Zum Nachlass gehört ein Grundstück in Kranenburg.
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