LG Lübeck, vom 02.10.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 578/90
Mehrvertretungszuschlag bei unterschiedlicher Beteiligung am Streitgegenstand
SchlHOLG, Beschluß vom 08.02.1993 - Aktenzeichen 9 W 18/93
DRsp Nr. 1999/2885
Mehrvertretungszuschlag bei unterschiedlicher Beteiligung am Streitgegenstand
»1. Bei Herausgabe- und Zahlungsanträgen nach § 2039BGB sind die klagenden Miterben gemeinschaftlich an dem Streitgegenstand beteiligt, anders bei den Anträgen auf Feststellung der Miterbengemeinschaft und Zustimmung zum Auseinandersetzungsplan.2. Zur Berechnung der Erhöhung, wenn die Auftraggeber nur an Teilen des Gesamtstreitwertes gemeinschaftlich beteiligt sind.«