OLG Karlsruhe - Beschluss vom 10.06.2015
11 Wx 33/15
Normen:
FamFG § 69; BGB § 184 Abs. 1; BGB § 2358 Abs. 1; FamFG § 26; BGB § 2229 Absatz 4;
Fundstellen:
FGPrax 2015, 226
FamRZ 2016, 264
ZEV 2015, 490

Mitwirkungspflicht der Eltern für ein Kind im ErbscheinsverfahrenUmfang der Ermittlungspflicht des Nachlassgerichts hinsichtlich der Echtheit eines Testaments

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.06.2015 - Aktenzeichen 11 Wx 33/15

DRsp Nr. 2015/11413

Mitwirkungspflicht der Eltern für ein Kind im Erbscheinsverfahren Umfang der Ermittlungspflicht des Nachlassgerichts hinsichtlich der Echtheit eines Testaments

Zur Reichweite der Ermittlungspflicht im Erbscheinsverfahren. 1. Hat ein mitsorgeberechtigtes Elternteil eine Beschwerde in einem Erbscheinsverfahren für das Kind allein eingereicht, kann der andere Elternteil dies auch noch nach Fristablauf genehmigen.2. Wird die Echtheit eines Testaments bestritten, kann es - neben der Erhebung von Sachverständigenbeweis - geboten sein, Beteiligte und Zeugen anzuhören, um Indizien festzustellen, die für oder gegen die Errichtung der streitigen letztwilligen Verfügung sprechen könnten.3. Wird die Echtheit von Vergleichsmaterial bezweifelt, das einem Schriftvergleich zugrunde gelegt werden sollen, ist darüber ggf. Beweis - etwa durch Befragung von Zeugen - zu erheben.4. Die Einstellung eines Betreuungsverfahrens nach Vorlage einer Vorsorgevollmacht ist kein tragfähiges Indiz gegen das Vorliegen von Testierunfähigkeit, wenn nicht gesichert ist, dass die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen bei Vollmachtserteilung umfassend geprüft worden ist.

Tenor

1. 2. 3.