I.
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die durch einen Vorbescheid angekündigte Erteilung eines Erbscheins, in dem sie und ihre Schwester als Erben ihrer Mutter zu jeweils 1/2 ausgewiesen werden sollen.
Die Beteiligten sind die Töchter der Erblasserin R., verstorben am 4. März 2001, und deren im Jahre 1967 verstorbenen Ehemannes. Die Eheleute hatten am 1. Januar 1959 ein handschriftliches Testament errichtet, indem es u. a. heißt:
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