OLG München - Urteil vom 09.02.1993
25 U 5149/92
Normen:
BGB §§ 2311 2313 2314 ; VermG §§ 1 3 ;
Fundstellen:
DtZ 1993, 153
OLGReport-München 1993, 133
Vorinstanzen:
LG München II,

Neuberechnung eines Pflichtteilsanspruchs nach Freigabe eines Grundstücks in der ehemaligen DDR zugunsten eines Erben

OLG München, Urteil vom 09.02.1993 - Aktenzeichen 25 U 5149/92

DRsp Nr. 1998/15371

Neuberechnung eines Pflichtteilsanspruchs nach "Freigabe" eines Grundstücks in der ehemaligen DDR zugunsten eines Erben

»1. Die "Freigabe" eines Grundstücks in der ehemaligen DDR zugunsten eines Erben kann zur Neuberechnung eines Pflichtteilsanspruchs führen.2. Für die Neuberechnung ist der Wert maßgeblich, den der Rechtszuwachs zur Zeit des Erbfalls gehabt hätte, wenn er damals schon zum Nachlaß gehört hätte.«

Normenkette:

BGB §§ 2311 2313 2314 ; VermG §§ 1 3 ;

Tatbestand:

Die Klägerin macht im Weg der Stufenklage ihr Pflichtteilsrecht geltend.

Der Vater der Parteien, Herr ... verstarb am 27.6.1975 in Garmisch-Partenkirchen. Er hatte den Beklagten zu seinem alleinigen Erben eingesetzt. Die Pflichtteilsquote der Klägerin beträgt 1/8. Zum Nachlaß gehörte ein Anteil an einem anderen Nachlaß, in dem sich zwei bebaute Grundstücke im Ostteil von Berlin ... in Berlin-Niederschönweide und ... in Köpenick-Wendenschloß) befanden. Der Beklagte wurde alsbald als Erbe in den Grundbüchern eingetragen.