I. Der Kläger hat mit seiner Klage Schadensersatz in Höhe von 6.529,21 EUR nebst Zinsen wegen fehlerhafter Ausführung eines Überweisungsauftrags - Nichtangabe des Verwendungszwecks - geltend gemacht.
Der Kläger war Kunde der Beklagten, die ein Girokonto für ihn führte.
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