I. Die Antragsgegnerin, die Mutter des Antragstellers, ist testamentarische Erbin ihres Mannes, der in R. einen Hof im Sinne der Höfeordnung bewirtschaftet hat. Der Antragsteller, der den Hof seit 1981 zunächst von seinem Vater, nach dessen Tod von der Antragsgegnerin gepachtet hatte, hält das Hoffolgezeugnis, in dem die Antragsgegnerin als Hoferbin ausgewiesen ist, für unrichtig. Seinem Antrag auf Kraftloserklärung und Einziehung des Hoffolgezeugnisses hat das Landwirtschaftsgericht stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat den Antrag zurückgewiesen. Mit der - nicht zugelassenen - Rechtsbeschwerde erstrebt der Antragsteller die Wiederherstellung der Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts.
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