Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Teilurteil des 3. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 23. Dezember 2008 wird als unzulässig verworfen.
Die Beklagten haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Streitwert: bis 5.000 €
I.
Die Klägerin macht im Wege der Stufenklage Pflichtteilsansprüche nach ihrem am 29. Juni 2005 verstorbenen Vater geltend.
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