Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. Juli 2010 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Vollzug der Auflassung nicht auch von der Genehmigung des Familiengerichts abhängig ist.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird für die Gerichtskosten auf 2.000 € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|