OLG Bamberg - Beschluß vom 06.07.1992 (7 WF 101/92) - DRsp Nr. 1998/10846
OLG Bamberg, Beschluß vom 06.07.1992 - Aktenzeichen 7 WF 101/92
DRsp Nr. 1998/10846
Wendet der Schuldner im Rahmen der Zwangsvollstreckung Erfüllung ein (§ 888ZPO), ist dies im Verfahren nach § 891ZPO zu berücksichtigen; die Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage ist nicht erforderlich.