Die Klägerin macht gegen die Beklagte einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß § 2329 Abs. 1 Satz 2 BGB geltend.
Die Klägerin ist die Tochter und der einzige Abkömmling des am verstorbenen Arztes Dr. . Herr hat am 19.01.1998 ein notarielles Testament (Anlage K 1) errichtet, nach welchem die Klägerin seine Alleinerbin ist.
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