OLG Köln vom 10.02.1992
2 Wx 50/91
Normen:
BGB §§ 167, 181 ;
Fundstellen:
DRsp I(112)179e
NJW-RR 1992, 1357

OLG Köln - 10.02.1992 (2 Wx 50/91) - DRsp Nr. 1993/2138

OLG Köln, vom 10.02.1992 - Aktenzeichen 2 Wx 50/91

DRsp Nr. 1993/2138

»Gegen die Wirksamkeit einer postmortalen Bevollmächtigung eines Vermächtnisnehmers in bezug auf die Auflassung eines Grundstücks an sich selbst bestehen aus Rechtsgründen keine Bedenken.«

Normenkette:

BGB §§ 167, 181 ;

e. »Es bestehen keine begründeten Zweifel gegen die Wirksamkeit der Auflassung, die Eintragungshindernis sein könnten, denn der BeschwF. konnte das Grundstück aufgrund der über den Tod hinaus erteilten Vollmacht, die eine Befreiung von § 181 BGB enthielt, wirksam an sich selbst auflassen. Gegen die Erteilung einer Vollmacht über den Tod hinaus unter Befreiung von § 181 BGB ... bestehen aus Rechtsgründen keine Bedenken (heute allg. M. ...); der Tod des Vollmachtgebers führt nicht zum Erlöschen der Vollmacht. Es bestehen auch keine Wirksamkeitsbedenken aus § 167 BGB, da bei Vollmachtserteilung in einem öffentlichen Testament die Bekanntgabe an den Vollmachtsempfänger sichergestellt ist (vgl. §§ 2260, 2262 BGB ...).