OLG Oldenburg - Urteil vom 26.01.1993 (5 U 126/92) - DRsp Nr. 1999/10807
OLG Oldenburg, Urteil vom 26.01.1993 - Aktenzeichen 5 U 126/92
DRsp Nr. 1999/10807
»Leitsatz (amtlich):Für einen Pflichtteilsberechtigten ausgesetzte Vermächtnisse haben auf seinen Anspruch auf Auskunft über den Nachlaßbestand keinen Einfluß.Der Anspruch auf Vorlage eines notariellen Nachlaßverzeichnisses gemäß § 2314 Abs. 1BGB wird grundsätzlich nicht durch eine zuvor erfolgte Auskunft in einem Privatverzeichnis ausgeschlossen.«