OLG Stuttgart - Beschluß vom 14.01.1993 (8 W 137/92) - DRsp Nr. 1999/10812
OLG Stuttgart, Beschluß vom 14.01.1993 - Aktenzeichen 8 W 137/92
DRsp Nr. 1999/10812
»Die Ausfertigung eines Beschlusses des Nachlaßgerichts, der einen Erbschein zum Inhalt hat, ist ein Zeugnis im Sinne des § 2353BGB, falls sie nicht ausdrücklich nur als Ankündigung eines Erbscheins gekennzeichnet wird. Anders BayObLGZ 1960, 162, 267, 501.«