Die Parteien streiten über die Erbfolge nach ihrer Mutter, Frau A H, die am 3. April 2001 starb.
Die Parteien sind Halbgeschwister. Die Klägerin wurde vor der Ehe der Erblasserin mit Herrn H H geboren. Der Beklagte entstammt dieser Ehe.
Die Eheleute H schlossen am 13.08.1963 einen Ehe- und Erbvertrag, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten und Nacherben für den Fall der Wiederverheiratung des Überlebenden bestimmten.
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