BVerwG - Urteil vom 26.06.2002
8 C 27.01
Normen:
VermG § 1 Abs. 2 ;
Fundstellen:
VIZ 2002, 624
ZEV 2003, 168
Vorinstanzen:
VG Weimar - 1 K 2135/98.We - 14-.2.2001,

Recht der offenen Vermögensfragen - Erbausschlagung wegen Überschuldung; Altschulden; ursächlicher Zusammenhang zwischen Überschuldung und Niedrigmietenpolitik der DDR

BVerwG, Urteil vom 26.06.2002 - Aktenzeichen 8 C 27.01

DRsp Nr. 2007/11938

Recht der offenen Vermögensfragen - Erbausschlagung wegen Überschuldung; Altschulden; ursächlicher Zusammenhang zwischen Überschuldung und Niedrigmietenpolitik der DDR

Die Vermutung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Überschuldung und Niedrigmietenpolitik der DDR ist nicht von vornherein widerlegt, wenn zwar die bei Gründung der DDR bestehenden Belastungen des Grundstücks den Einheitswert überstiegen, der Eigentümer in der Folgezeit aber die Belastungen in erheblichem Umfang reduziert und die Mietwohnungen noch über lange Zeit in gebrauchsfähigem Zustand erhalten hat.

Normenkette:

VermG § 1 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Die Klägerin begehrt die Rückübertragung der in E. gelegenen Hausgrundstücke H.-Straße 98 und 101 wegen einer Schädigung im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG.

Ursprünglicher Eigentümer der beiden Grundstücke war seit 1938 Herr Kurt W., der Pflegevater der Klägerin. Die Grundstücke wurden in den Jahren 1939/1940 mit Mehrfamilienhäusern (jeweils neun Wohneinheiten) bebaut. Der Einheitswert des Grundstücks H.-Straße 98 betrug 51 200 M. 1941 wurde es mit Hypotheken in Höhe von insgesamt 56 000 RM belastet. Diese wurden 1948 gelöscht und neue Hypotheken in einer Höhe von insgesamt 61 000 RM eingetragen. Im Jahre 1973 valutierte nur noch eine Hypothek in Höhe von ca. 26 500 M.