Rechtsfolgen der Aufhebung der Erbeinsetzung eines nicht vertragsbeteiligten Dritten durch Erbvertrag; Aufhebung eines bedingten Auflassungsanspruchs des Dritten
OLG Hamm, Beschluss vom 10.02.2010 - Aktenzeichen I-15 W 693/10
DRsp Nr. 2011/6609
Rechtsfolgen der Aufhebung der Erbeinsetzung eines nicht vertragsbeteiligten Dritten durch Erbvertrag; Aufhebung eines bedingten Auflassungsanspruchs des Dritten
Ist in einem Erbvertrag als Gegenleistung für geschuldete Pflegedienste die Erbeinsetzung eines nicht vertragsbeteiligten Dritten vereinbart, so sind die Vertragsparteien mit der Aufhebung des Erbvertrages (§ 2290BGB) auch berechtigt, einen bedingten Auflassungsanspruch des Dritten aufzuheben, der lediglich der Sicherung seines erbrechtlichen Erwerbs dienen sollte.
Tenor
Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.