OLG Celle - Urteil vom 07.02.2008
6 U 106/07
Normen:
BGB § 2270 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, vom 26.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 213/06

Rechtsfolgen der Ausschlagung des Erbes durch die durch gemeinschaftliches, wechselbezügliches Testament eingesetzte überlebende Ehefrau

OLG Celle, Urteil vom 07.02.2008 - Aktenzeichen 6 U 106/07

DRsp Nr. 2009/15657

Rechtsfolgen der Ausschlagung des Erbes durch die durch gemeinschaftliches, wechselbezügliches Testament eingesetzte überlebende Ehefrau

Schlägt die aufgrund gemeinschaftlichen, wechselbezüglichen Testaments als Erbin eingesetzte überlebende Ehefrau das Erbe aus, so stellt dies nicht gleichzeitig den Widerruf des gemeinschaftlichen Testaments dar, so dass die wechselbezügliche Verfügung des vorverstorbenen Ehemanns wirksam bleibt.

Die Berufung des Beklagten gegen das am 26. Juni 2007 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 2270 Abs. 1;

Gründe:

I. Die Klägerin verlangt von dem Beklagten als Gesamthandseigentümer mit ihr Übereignung der Grundstücke W.straße ## und H. in S. an sich allein, welche im Alleineigentum des am 5. November 2005 verstorbenen Erblassers A. W. gestanden hatten.