Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 07.11.2014 -
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft zu erteilen über den Nachlass der am 08.02.2001 verstorbenen Frau L. H., geb. F., durch Vorlage einer nach Aktiva und Passiva gegliederten Aufstellung des Vermögens der Erblasserin zum Todestag, und über alle der Beklagten bekannten unentgeltlichen Zuwendungen der Erblasserin, bezüglich derer zum Todestag noch nicht zehn Jahre seit der Leistung des zugewandten Gegenstandes verstrichen waren.
3.Das Verfahren wird zur Verhandlung und Entscheidung über die weiteren Anträge der Klägerin zurückverwiesen an das Landgericht Freiburg.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5.
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