I.
Die Parteien - zwei Brüder - streiten um die Verteilung des restlichen Kaufpreises aus dem Verkauf eines bebauten Grundstücks durch ihre am 31. Oktober 2004 verstorbene Mutter.
Der Kläger hat von dem Beklagten Zahlung von 18.878,02 EUR zu viel erhaltenen Anteils an dem Verkaufserlös gefordert, der Beklagte von dem Kläger widerklagend Zahlung weiterer 7.269,35 EUR. Hinsichtlich der Einzelheiten des erstinstanzlichen Vorbringens der Parteien und ihrer dortigen Anträge wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils verwiesen.
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