BGH - Urteil vom 16.04.2013
VI ZR 44/12
Normen:
ZPO § 286;
Fundstellen:
MDR 2013, 868
NJW 2014, 71
VersR 2013, 1045
Vorinstanzen:
LG Göttingen, vom 17.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 366/03
OLG Braunschweig, vom 12.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 U 30/08

Revisionsgerichtliche Überprüfung tatrichterlicher Beweiswürdigung im Zusammenhang mit Schadensersatz wegen einer durch einen Operationsfehler verursachten Querschnittlähmung

BGH, Urteil vom 16.04.2013 - Aktenzeichen VI ZR 44/12

DRsp Nr. 2013/8176

Revisionsgerichtliche Überprüfung tatrichterlicher Beweiswürdigung im Zusammenhang mit Schadensersatz wegen einer durch einen Operationsfehler verursachten Querschnittlähmung

Zur revisionsrechtlichen Überprüfung tatrichterlicher Beweiswürdigung.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Grund- und Teilurteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 12. Januar 2012 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Normenkette:

ZPO § 286;

Tatbestand

Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Schmerzensgeld und materiellen Schadensersatz wegen einer durch einen Operationsfehler des Beklagten verursachten Querschnittlähmung in Anspruch. Sie beantragt außerdem die Feststellung der Ersatzpflicht des Beklagten für künftigen materiellen und immateriellen Schaden.