OLG Köln - Urteil vom 30.04.1998
18 U 172/97
Normen:
BGB § 2197; BGB § 2353; BGB § 2032;

Schadensersatzpflicht Testamentsvollstrecker gegenüber ErbenVerfügungen Testamentsvollstrecker entgegen Verfügungen Erblasser im TestamentVergütungsanspruch von Testamentsvollstrecker beauftragter Anwalt gegenüber den ErbenVoraussetzungen ordnungsgemäße Nachlassverwaltung durch TestamentsvollstreckerFeststellung einer Alleinerbenstellung

OLG Köln, Urteil vom 30.04.1998 - Aktenzeichen 18 U 172/97

DRsp Nr. 2023/13833

Schadensersatzpflicht Testamentsvollstrecker gegenüber Erben Verfügungen Testamentsvollstrecker entgegen Verfügungen Erblasser im Testament Vergütungsanspruch von Testamentsvollstrecker beauftragter Anwalt gegenüber den Erben Voraussetzungen ordnungsgemäße Nachlassverwaltung durch Testamentsvollstrecker Feststellung einer Alleinerbenstellung

Erben sind, in einer die Erbschaft betreffenden Forderungsangelegenheit auf Zahlung an sich selbst, nur dann aktivlegitimiert zu klagen, wenn feststeht, dass sie Alleinerben geworden sind. Anderenfalls kann eine entsprechende Klage nur auf Zahlung an die Erbengemeinschaft gerichtet werden. Der Testamentsvollstrecker ist in Wahrnehmung seiner Aufgabe auch berechtigt, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der beratend tätig werden soll.

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 25.06.1997 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts J. wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Beklagten wird dieses Urteil wie folgt abgeändert und neu gefaßt:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger 296,26 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 21.12.1994 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen werden den Klägern auferlegt.