Die sofortige Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Langen vom 22.07.2009 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass der im Grundbuch des Amtsgerichts L. von H. Blatt ... unter der laufenden Nummer 2 des Bestandsverzeichnisses eingetragene Grundbesitz, Flur ..., Flurstück ..., Gebäude und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, ..., zu einer Größe von 9,7879 ha, im Zeitpunkt des Erbfalls am 21. März 2008 Bestandteil des im Grundbuch von H. Bl. ... eingetragenen Hofes gewesen ist.
Die Beteiligten zu 2, 3 und 4 tragen die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Beschwerdewert: 60.000 €
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