I. Die am 30. Juli 2005 verstorbene M. C. G. (Erblasserin) war die Ehefrau des Beteiligten zu 2 und die Mutter der Beteiligten zu 1 und zu 3 bis 6. Sie war Eigentümerin einer 30,2857 ha großen landwirtschaftlichen Besitzung, für die ein Hofvermerk in dem Grundbuch eingetragen ist. Außerdem ist dort seit dem 12. November 1965 ein lebenslanges Nießbrauchsrecht für den Beteiligten zu 2 eingetragen.
Mit privatschriftlichem Testament vom 20. Oktober 1938 haben sich die Erblasserin und der Beteiligte zu 2 gegenseitig zu Erben ihres gesamten Nachlasses eingesetzt. Sie sind seinerzeit kinderlos gewesen.
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