Zu entscheiden ist, ob die im Rahmen eines Erbauseinandersetzungsvertrages vorgenommene Übertragung von Grundstücken auf einen der Miterben und dessen Ehefrau gemäß §
Der Kläger ist zusammen mit seinem Bruder Erbe seines am 08.03.1999 verstorbenen Vaters (Erblasser). Die Klägerin ist Ehefrau des Klägers.
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