Testament eines Tauben, der nicht lesen kann

Vor mir, ., Notar in .,

erscheint in meinen Amtsräumen in .

Herr ., wohnhaft in ., geboren am . in ., deutscher Staatsangehöriger.

Der Erschienene ist zu meiner vollen Überzeugung testierfähig, was die Unterredung mit ihm ergab.

Der Erschienene wünscht die Errichtung eines öffentlichen Testaments durch Erklärung gegenüber dem Notar. Er ist nach seinen Angaben und zu meiner Überzeugung taub und kann nicht lesen. (1) Als Zeuge wurde nach §  22 BeurkG hinzugezogen: (2) Herr .. In seiner Person liegen keine Mitwirkungsverbote nach §  26 BeurkG vor. Die Hinzuziehung eines Gebärdendolmetschers wünschte der Erschienene nicht.

Da eine schriftliche Verständigung nicht möglich ist, wurde nach §  24 BeurkG Frau . zugezogen, mit deren Hinzuziehung sich der Erschienene einverstanden erklärt hat. (3)

Der Erschienene erklärte sodann mündlich wie folgt seinen letzten Willen: (4)

Zu meinem Alleinerben setze ich

Herrn ., geboren am . in ., wohnhaft in ., ein.

Die Niederschrift wurde dem Erschienenen vorgelesen, von ihm nach Übermittlung des Inhalts dieser Urkunde durch die Verständigungsperson genehmigt und von ihm, dem Zeugen, der Verständigungsperson und dem Notar eigenhändig unterschrieben.