Testament eines Taubstummen

Vor mir, ., Notar in .,

erscheint in meinen Amtsräumen in .

Herr ., wohnhaft in ., geboren am . in ., Geburtenregisternummer: ..

Der Erschienene ist zu meiner vollen Überzeugung testierfähig, jedoch taubstumm. Er kann lesen und schreiben.

Der Erschienene wünscht die Errichtung eines öffentlichen Testaments durch Übergabe einer offenen Schrift. Als Zeuge wurde nach §  22 BeurkG hinzugezogen: Herr .. In seiner Person liegen keine Mitwirkungsverbote nach §  26 BeurkG vor. Die Hinzuziehung eines Gebärdensprachdolmetschers wünscht der Erschienene nicht.

Der Erschienene übergab eine offene Schrift, die mit den Worten: "Mein letzter Wille" beginnt und mit den Worten "." endet.

In die Niederschrift setzte der Testierende eigenhändig folgenden Satz: "Diese von mir übergebene offene Schrift enthält meinen letzten Willen".

Die übergebene Schrift wurde dieser Niederschrift beigefügt. Die Niederschrift wurde dem Erschienenen zur Durchsicht vorgelegt, von ihm genehmigt und von ihm, dem Zeugen und dem Notar eigenhändig unterschrieben.