I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 29. Oktober 2018 wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsrechtszuges zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
IV. Der Streitwert wird auf 2.615,22 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über einen Erstattungsanspruch der Beklagten gegen die Klägerin in Höhe von 2.615,22 Euro.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|