OLG Koblenz - Urteil vom 29.05.2008
2 U 1620/06
Normen:
BGB § 254 Abs. 2 ; BGB § 666 ; BGB § 2215 ; BGB § 2219 Abs. 1 ; BGB § 2227 ; BRAGO;
Fundstellen:
AGS 2009, 460
FamRZ 2009, 817
NJW 2009, 1153
NJW-Spezial 2008, 744
ZEV 2008, 527
ZFE 2009, 79
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 03.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 358/05

Umfang der Schadensersatzplicht eines Testamentsvollstreckers

OLG Koblenz, Urteil vom 29.05.2008 - Aktenzeichen 2 U 1620/06

DRsp Nr. 2008/19547

Umfang der Schadensersatzplicht eines Testamentsvollstreckers

»1. Der Testamentsvollstrecker hat unmittelbar nach Annahme des Amtes unverzüglich ein Verzeichnis der in seiner Verwaltung stehenden Nachlassgegenstände zu erstellen und bekannte Nachlassverbindlichkeiten mitzuteilen. 2. War die Einschaltung eines Rechtsanwalts, der besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Erb- und Steuerrechts aufweist, angesichts der beharrlichen Weigerung des Testamentsvollstreckers ein Nachlassverzeichnis vorzulegen, erforderlich, kann der Geschädigte im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruches wegen Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers auch Rechtsanwaltskosten geltend machen, die nicht auf der Abrechnung nach BRAGO (a.F.), sondern auf Stundelohnbasis erfolgten, wenn es sich um einen komplexen und sehr schwierigen Fall handelte.«

Normenkette:

BGB § 254 Abs. 2 ; BGB § 666 ; BGB § 2215 ; BGB § 2219 Abs. 1 ; BGB § 2227 ; BRAGO;

Entscheidungsgründe: