LG Koblenz, vom 03.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 358/05
Umfang der Schadensersatzplicht eines Testamentsvollstreckers
OLG Koblenz, Urteil vom 29.05.2008 - Aktenzeichen 2 U 1620/06
DRsp Nr. 2008/19547
Umfang der Schadensersatzplicht eines Testamentsvollstreckers
»1. Der Testamentsvollstrecker hat unmittelbar nach Annahme des Amtes unverzüglich ein Verzeichnis der in seiner Verwaltung stehenden Nachlassgegenstände zu erstellen und bekannte Nachlassverbindlichkeiten mitzuteilen.2. War die Einschaltung eines Rechtsanwalts, der besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Erb- und Steuerrechts aufweist, angesichts der beharrlichen Weigerung des Testamentsvollstreckers ein Nachlassverzeichnis vorzulegen, erforderlich, kann der Geschädigte im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruches wegen Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers auch Rechtsanwaltskosten geltend machen, die nicht auf der Abrechnung nach BRAGO (a.F.), sondern auf Stundelohnbasis erfolgten, wenn es sich um einen komplexen und sehr schwierigen Fall handelte.«