Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 22. Februar 2010 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Verfahrenswert von 20.000,00 €.
I. Die Parteien sind Geschwister und zwei von mehreren Erben nach ihren im Jahr 2007 und 2009 verstorbenen Eltern. Nach deren gemeinschaftlichen Testament ist die Antragsgegnerin Testamentsvollstreckerin.
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