OLG Düsseldorf - Urteil vom 16.06.2015
I-21 U 166/14
Normen:
BGB § 2205 S. 3;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 11.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 155/11

Unwirksamkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers wegen teilweiser Unentgeltlichkeit

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2015 - Aktenzeichen I-21 U 166/14

DRsp Nr. 2016/3705

Unwirksamkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers wegen teilweiser Unentgeltlichkeit

Veräußert der Testamentsvollstrecker ein zum Nachlass gehörendes Grundstück unter dem Verkehrswert, so handelt es sich im Betrag der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem tatsächlichen Verkehrswert um eine teilweise unentgeltliche Verfügung, zu der der Testamentsvollstrecker nicht berechtigt ist.

Tenor

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten Sicherheit in selber Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet haben.

Die Revision wird hinsichtlich der Frage der Bewertung des hälftigen Miteigentumsanteils zugelassen.

Normenkette:

BGB § 2205 S. 3;

Gründe

I.

Nachdem der ursprünglich vorgesehene Testamentsvollstrecker verstarb, wurde der als Ersatztestamentsvollstrecker vorgesehene Kläger nach dem Tode der am 17.12.2004 verstorbenen G.. W... L.... Testamentsvollstrecker und als solcher von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.