OLG Hamm - Beschluss vom 12.03.2015
1 RVs 15/15
Normen:
StGB § 266;
Fundstellen:
FamRZ 2015, 2006
NStZ-RR 2015, 213
ZEV 2015, 367
Vorinstanzen:
LG Siegen, - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ns 44/14

Vermögensbetreuungspflicht bei Überlassung einer Kreditkarte zur eigennützigen Verwendung

OLG Hamm, Beschluss vom 12.03.2015 - Aktenzeichen 1 RVs 15/15

DRsp Nr. 2015/6413

Vermögensbetreuungspflicht bei Überlassung einer Kreditkarte zur eigennützigen Verwendung

Zur Vermögensbetreuungspflicht desjenigen, dem vom eigentlichen Kreditkarteninhaber eine Kreditkarte zur eigennützigen Verwendung überlassen wurde, nach dem Tod des Kreditkarteninhabers.

Wird eine Kreditkarte, deren monatlicher Verfügungsrahmen auf 5.000 Euro begrenzt ist, zur eigennützigen Verwendung überlassen und in diesem Rahmen - auch nach dem Tod des Kreditkarteninhabers - genutzt, so kommt eine Verurteilung wegen Untreue mangels Bestehen einer Vermögensbetreuungspflicht nicht in Betracht.

Tenor

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

Die Angeklagte wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Angeklagten trägt die Landeskasse.

Normenkette:

StGB § 266;

Gründe

I.