Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Mai 2007 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
I
Streitig ist die Versicherungspflicht der Klägerin in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) für die Zeit von Januar 2001 bis August 2003.
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