FG Münster vom 31.01.2002
K 2322/00 Erb
Normen:
ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4 ;

Vertragliche Versorgungsansprüche sind steuerpflichtig

FG Münster, vom 31.01.2002 - Aktenzeichen K 2322/00 Erb

DRsp Nr. 2002/9657

Vertragliche Versorgungsansprüche sind steuerpflichtig

Zu den steuerpflichtigen Erwerben i.S. des § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG gehört auch die Pension der Witwe des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers. Eine Minderung des Barwertes der Pension um die künftige ertragsteuerliche Belastung ist nicht vorzunehmen.

Normenkette:

ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4 ;

Für die Praxis: