Die Beschwerde der Beteiligten Nr. 1 und 2 gegen den Beschluss des Notariats Stuttgart Referat 9 - Nachlassgericht - (9 NG 56/2014) wird zurückgewiesen.
2.Die Beteiligten Nr. 1 und 2 tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Beschwerdewert beträgt 25.000.- €
I.
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