Auf die Beschwerde des Beteiligten J... M... wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Koblenz vom 15. April 2015 (41 VI 38/15) aufgehoben und auf den Antrag vom 26. Februar 2015 eine Nachlasspflegschaft mit dem Wirkungskreis der Vertretung des/ der unbekannten Erben bei der Beendigung und Abwicklung des Miet- verhältnisses mit dem Beteiligten J... M... angeordnet.
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