Die Berufung des Beklagten gegen das am 7. November 2014 verkündete Teilurteil der Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Kiel wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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