Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. wird auf seine Kosten bei einem Beschwerdewert von bis zu 500,00 € zurückgewiesen.
I.
Die Erblasserin war gemäß Erbschein des Amtsgerichts Wedding vom 13. März 1999 -Az. # VI ##/97- (Bl. 173 d.A.) Miterbin nach ihrer Mutter zu 1/4 des Nachlasses. Die Mutter der Erblasserin wiederum war gemäß Erbschein des Amtsgerichts Wedding vom 12. März 2013 -Az. # VI ##/01 E (Bl. 66 - 68 d.A.) u.a. neben dem Beschwerdeführer Miterbin zu 1/72 nach Frau L## D####, geb. R##.
Zu dem Nachlass der Frau L## D#### gehört ein Grundstück in Hohenneuendorf, das verkauft werden soll. Auf Anregung der in dieser Sache durch die Erblasserin beauftragten Rechtsanwältin S### K### hat das Nachlassgericht mit Beschluss vom 01. August 2011 eine Nachlasspflegschaft eingeleitet mit dem Wirkungskreis "Sicherung und Verwaltung des Nachlasses sowie Ermittlung der Erben" und die Beteiligte zu 2. als Nachlasspflegerin bestellt.
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